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Informationsveranstaltung klärt auf: REACH erfordert eine umfassende Qualifizierung von Mitarbeitern


Osnabrück, 26. Juni 2007 - Am 1. Juni 2007 trat die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) in Kraft. Am Dienstag informierten die Nordwestdeutsche Akademie für wissenschaftlich-technische Weiterbildung (NWA), die Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und die hhw Ingenieurgesellschaft im Zentrum für Umweltkommunikation der DBU, was diese Verordnung im Einzelnen zu bedeuten hat.

"Mit etwa 6.000 Seiten ist die neue Chemikalienverordnung REACH einschließlich der technischen Umsetzungsanweisungen (RIP = REACH Implementation Projects) die umfangreichste Verordnung im umweltbereich", so Dr. Michael Braedt vom Niedersächsischen Umweltministerium in seinem Vortrag. Neben Stoffherstellern, Importeuren, industriellen Verarbeitern, Händlern und Handwerker seien die Schutzbestimmungen auch für den privaten Endverbraucher geltend. REACH werde etwa 30.000 im Handel erhältliche Stoffe erfassen und die ersten Anforderungen ab 2008 gültig werden. Der REACH-Zeitplan sieht von Juli bis Dezember 2008 einen Vorregistrierungszeitraum vor, in dem alle Unternehmen ihre Stoffe kostenlos registrieren lassen können. Wer diesen Zeitraum verpasst, wird bei der Registrierung je nach Jahresverbrauch zwischen 5.000 bis zu drei Millionen Euro zu zahlen haben.

Alleine die Seitenanzahl als auch die fachsprachlichen Formulierungen der Verordnung zeigen bereits die große Komplexität dieser Thematik, die von einzelnen Unternehmen, einzelnen Consultants oder Experten nicht in den Griff zu bekommen ist. Daher empfiehlt es sich, dass Unternehmen die Strukturen ihrer jeweiligen Verbände nutzen und auch neue Netzwerke entwickeln, um gemeinsam den Anforderungen der REACH-Verordnung gerecht zu werden. Empfehlenswert ist hierbei das Internetportal www.reach-net.com, in dem Einzelanfragen durch Dialog von verschiedenen Sachverständigen beantwortet werden.

Aber dennoch: "Um die Aufgaben aus REACH zu erfüllen, muss für alle direkt und indirekt betroffenen Mitarbeiter eine ausführliche Qualifikation stattfinden", so Waldemar Bahr von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Aus diesem Grund arbeiten die NWA, die hhw Industriegesellschaft mit den Gewerbeaufsichtsämtern bereits an Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter aller betroffenen Bereiche, so Hagen Gleisner, Geschäftsführer der NWA.

Datum: 27.06.2007
Nordwestdeutsche Akademie für wissenschaftlich-technische Weiterbildung e.V.
Autor: Nordwestdeutsche Akademie für wissenschaftlich-technische Weiterbildung e.V.
Straße: Albrechtstraße 28 a
Ort: D-49076 Osnabrück
Telefon: +49 (0)5 41/969-3060
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Internet: www.nwa-akademie.de

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Zahlreiche Unternehmensangestellte werden demnächst wieder die Schulbank drücken müssen, um sich über REACH qualifizieren zu lassen.


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