Praktische Checkliste für Betriebe
Für Tischler- und Schreinerwerkstätten gibt es nun eine Checkliste, mit deren Hilfe der Betrieb schnell feststellen kann, ob die Geräteausstattung die Voraussetzungen für eine vereinfachte Arbeitsplatzbewertung erfüllt. Trifft dies zu, kann das Thema Holzstaub getrost abgehakt werden.
Das Faltblatt wurde gemeinsam vom Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Holz-Berufsgenossenschaft (HBG) und dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitsschutz (LASI) erstellt. Der Flyer bringt dem Betrieb Klarheit über die vorherrschende Staubbelastung in der Werkstatt. Dies geschieht einfach durch Beantworten von sieben Fragen einer Checkliste. Der dreiteilige Lösungsschlüssel gibt Auskunft über Handlungsbedarf oder Entwarnung beim Thema Staub. „Die heutigen staubgeprüften Maschinen und Anlagen bieten in der Regel beste Voraussetzungen, die geforderten Grenzwerte einzuhalten, so dass mehr Messungen wenig Sinn machen“, erklärt Wolfgang Horn, Vorsitzender des Ausschusses für Gefahrstoffe und Sicherheit (AGS).
„Durch die verhandelten Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) entfällt bei Einhaltung der BGI 739 die Messpflicht für den Betrieb“, so Horn weiter.
Dadurch erhält der Betrieb Rechtssicherheit. Bei einem positiven Ergebnis kann der Tischler guten Gewissens auf die ansonsten gesetzlich vorgeschriebenen kostspieligen Arbeitsplatzmessungen verzichten. Das Faltblatt steht im Mitgliederbereich unter www.tischler.de zum Download bereit und wird über die Landesfachverbände im Tischler- und Schreinerhandwerk kostenlos verteilt.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auch unter www.tischler.de, www.baua.de und www.holz-bg.de.
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